Informationen zu den Lizenzen

Rechtliche Aspekte
In der Mediathek Jugendarbeit gibt es zwei verschiedene Arten von Inhalten. Zum einen werden Videos externer Quellen in die Website eingebunden und zum andern gibt es Material, welches von den Betreibern der Mediathek den Mitarbeiter*innen der Fakultät Soziales und Gesundheit der Hochschule Kempten online gestellt wird.

Für die Urheber der letztgenannten Beiträge gilt, dass diese ihr Einverständnis erklären, die Inhalte freizugeben, bzw. zu lizensieren, hier durch eine Creative-Commons-Liezenz (CC). Mit CC kann anstatt, dass man selbst Lizenzverträge formulieren muss, ein solcher über eine einfache Website erzeugt werden. Dazu müssen lediglich einfache Fragen beantwortet werden, etwa: „Kommerzielle Verwertung erlauben? Bearbeitung zulassen?“ die Website gibt dann eine der vom Creative-Commons-Team entwickelten Lizenzen aus. Dabei handelt es sich um rechtlich sichere, einfache Dokumente, die auf die rechtlichen Eigenheiten vieler Länder individuell abgestimmt, aber untereinander kompatibel sind. Es ist diese Einfachheit, die dazu beigetragen hat, dass immer mehr Urheber sich dazu entschieden haben, den ihren Werken per Gesetz aufoktroyierten Schutz ganz oder teilweise aufzugeben (vgl. Möller 2006, 2 f.). Siehe auch den CC-Lizenztext.

Diese Art der Lizenzierung ist nur in den Fällen erforderlich, in denen noch keine Nutzungslizenz vorliegt. Das gilt zum Beispiel für Material, welches selbst generiert wird. Hier muss der Urheber sein Einverständnis geben, dass der Beitrag zum Beispiel auf YouTube hochgeladen wird. In den Fällen, in welchen der Beitrag bereits auf YouTube zu finden ist, greift eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs, die genau diese Thematik berührt: „Die Einbettung eines auf einer Website öffentlich zugänglichen geschützten Werkes in eine andere Website mittels eines Links unter Verwendung der Framing- Technik allein stellt keine öffentliche Wiedergabe im Sinne von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 200l/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2001 zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Urheberrechts und der verwandten Schutzrechte in der Informationsgesellschaft dar, soweit das betreffende Werk weder für ein neues Publikum noch nach einem speziellen technischen Verfahren wiedergegeben wird, das sich von demjenigen der ursprünglichen Wiedergabe unterscheidet“ (EuGH, Beschluss vom 21.10.2014, S. 6). Das heißt, dass die Einbindung von Videos in die Mediathek die bereits auf YouTube stehen, jederzeit rechtlich unproblematisch ist. Allerdings ist vorgesehen, die Urheber auch in diesem Fall vorher um ihre Einwilligung zu bitten und sollten sie diese nicht erteilen von einer Verlinkung des Materials abzusehen. Das heißt, das alle Urheber der in der Mediathek Jugendarbeit verfügbaren Inhalte von der Verlinkung des Materials Kenntnis haben und sich damit einverstanden erklärt haben.

Wie ist die rechtliche Lage, wenn Medien auf YouTube hochgeladen werden? Entscheidend ist auch hier, wer den Film gemacht bzw. die Rechte daran besitzt. Derjenige hat dann das Urheberrecht an dem Stück und kann das Stück in jeglicher Form verwerten. Auch das Hochladen auf YouTube ist eine Art der Verwertung. Bei der Lizenz eines YouTube-Videos gelten ebenfalls die Regelungen des Urheberrechtes. Es muss eine Entscheidung getroffen werden, unter welcher Lizensierung das Video steht. Neben der voreingestellten YouTube-Standardlizenz (in den Nutzerbedingungen unter Punkt 6.C beschrieben) kann man sich auch hier für die Creative Commons-Lizenz (CC) entscheiden. Dafür ist die Zustimmung des Rechteinhabers erforderlich. Urheber können Usern Nutzungsrechte einräumen: Soll ein Video legal bei YouTube eingestellt werden, muss der Rechteinhaber (häufig der Urheber) eine entsprechende Lizenz einräumen. Wird das unterlassen, verstößt der Upload gegen die Urheberrechte (vgl. Römhild 2014).

Literaturverzeichnis
EuGH, Beschluss vom 21.10.2014, Aktenzeichen C-348/13, S. 1–6.

Möller, Erik (2006): Freiheit mit Fallstricken: Creative-Commons-NC-Lizenzen und ihre Folgen. In: Bernd Lutterbeck, Matthias Bärwolff und Robert A. Gehring (Hg.): Open Source Jahrbuch 2006. Zwischen Softwareentwicklung und Gesellschaftsmodell, S. 271–282.

Römhild, Martin (2014). Videos bei YouTube hochladen. Hier online verfügbar, zuletzt geprüft am 27.11.2018.

Photo credit: Katsujiro Maekawa Titel: November 13, 2019 magnolia leaves (rainy day) / CC0