Der Messenger-Dienst WhatsApp ist datenschutzrechtlich bedenklich, aber für Fachkräfte der Offenen Kinder- und Jugendarbeit kaum verzichtbar, die mit Jugendlichen über Messenger kommunizieren.

Autorenschaft: Prof. Dr. Rainer Patjens
Kontext des Beitrags: AGJF-Online-Veranstaltung am 01.02.2023
Originaler Titel des Beitrags: Whatsapp in der Jugendarbeit
Inhalt
00:00 Einleitung
03:31 Rechtsquellen im Datenschutz
07:00 Personenbezogene Daten
12:00 Abgrenzung zur Schweigepflicht
14:56 Datenschutzrechtliche Anerkennung
20:00 Zweck und Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
21:45 Einwilligung in die Datenverarbeitung
26:36 Sicherheit der Datenverarbeitung
30:55 Ist Whatsapp in der Kinder- und Jugendarbeit einsetzbar?
33:50 Konsequenzen von Datenschutzverstößen
37:40 Zusammenfassung

Quelle: YouTube (dieses Video ist ein externer Beitrag, d.h. Aufnahme und Bearbeitung des Materials erfolgte nicht durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Mediathek Jugendarbeit)
Zum YouTube Video

Photo credit: PxHere Lizenz: CC0

Prof. Dr. Rainer Patjens

Leiter des Studiengangs Kinder und Jugendarbeit II, Professor für das Lehrgebiet Recht der Sozialen Arbeit.

Alle Beiträge ansehen